Der Auszug
Sitzungsniederschrift wurde entnommen der Homepage des Landkreises
Ludwigslust (www.kreis-lwl.de)

-
Positionierung des Kreistages zum Abbau von
Braunkohle im Höffigkeitsgebiet des derzeitigen Truppenübungsplatzes
bei Lübtheen
Durch die Kreistagspräsidentin Frau Friemann-Jennert
wurden folgende zwei Anträge sowie ein Änderungsantrag zur
Verwaltungsvorlage verlesen:
Antrag der CDU, eine Ziffer 4
anzufügen
Die Kreistagspräsidentin wird gebeten, den Beschluss der Präsidentin des
Landtages mit der Bitte um Unterstützung und Unterrichtung der
Ausschüsse des Landtages zu übermitteln.
Der Landrat wird gebeten, den Beschluss dem Ministerpräsidenten des
Landes mit der Bitte zuzuleiten, alle Aktivitäten des Landkreises zur
Verhinderung eines Braunkohlenabbaus zu unterstützen und innerhalb der
Landesregierung ebenfalls eine Beschlussfassung gegen den
Braunkohleabbau bei Lübtheen herbeizuführen.
Antrag der SPD
Erweiterung der
Beschlussvorlage um einen zusätzlichen Punkt 4:
Der Landrat wird beauftragt, den Verteidigungsminister zu ersuchen, dass
der Umfang der Vereinbarungen zwischen der Bundeswehr und der MIBRAG
über die Erkundungen auf dem Truppenübungsplatz Lübtheen nicht
ausgeweitet und über den 31.12.2005 hinaus verlängert werden, so dass
eine weitere Erlaubnis für Erkundungsmaßnahmen nicht erteilt werden
kann.
Der Landrat wird beauftragt, eine aktive und qualifizierte Unterstützung
durch die Landesregierung (Kabinettsbeschluss) einzufordern.
Änderungsantrag der
Linkspartei.PDS
- Im Punkt 2 wird der 2. Satz gestrichen und durch
folgenden Satz ergänzt:
Der Landkreis ergreift sofort alle notwendigen Maßnahmen, um die für
das Gebiet geltenden nationalen und europäischen Schutzkategorien des
Natur- und Landschaftsschutzes durchzusetzen bzw. durchsetzen zu lassen.
- Im Punkt 3 werden die Worte „verbindliches Ziel der
Raumordnung“ gestrichen und durch die Worte „Vorranggebiet für die
Entwicklung für Naturschutz- und Landschaftspflege“ ersetzt.
Der Landrat informiert einleitend über ein Schreiben
der MIBRAG vom 08. 12. 2005 mit folgendem Inhalt, das den
Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt wird:
Antragstellung auf Verlängerung der Erkundungsbohrungen bis zum
31.12.2008
Einreichung eines neuen Aufsuchungsbetriebsplanes beim Bergamt nach
Auswertung der
Probebohrungen
Erstellung eines komplexen Lagerstättenmodells erst in einigen Jahren
möglich.
Grundlage dafür wird die Auswertung der Erkundungsbohrungen sein, die
mindestens
noch 10 Jahre in Anspruch nimmt.
Bestehender Erneuerungsbedarf bei den Kraftwerkskapazitäten
Wenn eine Industrienation wie Deutschland in 30 Jahren noch auf diesen
Energieträger angewiesen ist, muss nach Auffassung des Landrates etwas
falsch gemacht worden sein. Es gibt andere Möglichkeiten, Energie zu
erzeugen.
- Zu den Anträgen der Fraktionen wird die Meinung
vertreten, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass Beschlüsse
dieser Art an die zuständigen Gremien, wie an den
Bundesverteidigungsminister, an die Landesregierung und den Landtag
versandt werden.
- Am 07.12.2005 führte der Landrat ein Gespräch mit dem
Wirtschaftsminister. Bestätigt wurde, was in den Medien und den
Vorgesprächen bekannt wurde. Es ist Absicht des Landes, die
Verlängerung für die Probebohrungen nicht zu genehmigen. Dazu finden
die letzten Abstimmungen mit dem Bergamt statt.
- Auf der Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft,
Bau und ländlichen Raum am 22.11.2005 wurde der Leiter des Bergamtes,
Herr Froben, gehört. Vor der Ausschusssitzung fand ein ausführliches
Gespräch mit den betroffenen Bürgermeistern der Region und dem Bergamt
statt zur rechtlichen Situation. Zum Ausdruck kam, dass eine
rechtliche Untersagung der Erkundungsbohrungen schwierig ist.
Abgestellt wird darauf, dass die MIBRAG die ihr erteilte Genehmigung
über Jahre nicht genutzt hat. So hat sie es selbst zu vertreten, wenn
keine Verlängerung genehmigt wird.
- Ein Abbau kann nur schwer verhindert werden und
eigentlich nur dann, wenn es klarstehende, feste, verbindliche
Zielsetzungen im regionalen Raumordnungsprogramm festgeschrieben sind.
Das ist der entscheidende Schlüssel, um eine gewisse Sicherheit zu
haben. (Anfechtbar bei starken wirtschaftlichen Interessen). Ein
verbindliches Ziel des Raumordnungsprogramms kann nicht einfach vom
Bergamt weggewogen werden.
Herr Petters sagt aus, dass die Beschlussvorlage
bereits am 23.06.2005 hätte abgeschlossen werden können, denn im
Protokoll ist nachzulesen, dass die Verwaltung den Antrag der
CDU-Fraktion mit der Begründung abgelehnt hat, weil die Auswirkungen:
auf die Menschen, auf Umwelt und Natur, auf das Mikroklima, auf
Landwirtschaft und Tourismus, auf die bestehenden Arbeitsplätze, auf die
Hydrologie der Region, auf die Arbeitsplatzbilanz etc. noch nicht
abzuschätzen seien. In der jetzigen Beschlussvorlage sind diese Punkte
enthalten und der Redner meint, dass wichtige Zeit verloren ist. Begrüßt
wird, dass jetzt sachlich und parteiübergreifend gearbeitet wird.
Herr Petters begründete dann den Antrag der
CDU-Fraktion und teilt mit, dass der Umweltminister sein öffentliches
„Nein“ zum Braunkohleabbau erklärt hat, weil dadurch in der Region das
Klimaschutzkonzept des Landes stark beeinträchtigt werden würde.
Entsprechende Festlegungen zur Raumordnung und Landesplanung werden
diesbezüglich für „wichtig“ erachtet, eine Genehmigung zur Ausweisung
eines Vogelschutzgebietes für das Gebiet des Truppenübungsplatzes durch
die EU in Brüssel wird ebenfalls für unbedingt erforderlich gehalten.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende spricht dem Landrat und der Verwaltung
seinen Dank für die bisher in diesem Zusammenhang geleistete Arbeit
sowie die vorliegende Beschlussvorlage aus. Abschließend wird zum
Ausdruck gebracht, dass nur eine parteiübergreifende Zusammenarbeit mit
allen Beteiligten erfolgreich sein kann.
Die CDU-Fraktion wird den Änderungsanträgen der anderen Fraktionen
zustimmen und bittet auch um Zustimmung für ihren Änderungsantrag.
Herr Wißling begründete den Antrag der
SPD-Fraktion, die auch für notwendig hält, diesen Passus in den
Beschluss aufzunehmen. Positiv hervorgehoben wird, dass eine Reihe von
Veranstaltungen zur Braunkohle-Thematik die Abgeordneten bei der
Entscheidungsfindung unterstützt haben, sich Fraktionen und Verwaltung
vom Grundsatz her einig sind und den Initiativen, die sich gegen den
Braunkohleabbau einsetzen, für Sachlichkeit in der Arbeit gedankt werden
sollte.
Für unabdingbar wird gehalten, dass an der Aufgabe für die
Region gemeinsam weiter gearbeitet werden muss. Eine Entscheidung über
den Kohleabbau wird nicht durch den Landrat getroffen.
Die SPD-Fraktion wirbt ebenfalls um Zustimmung zum Änderungsantrag.
Herr Dyrba begründete den Antrag der Linkspartei.PDS
und bringt zum Ausdruck, dass der vorliegende Beschlussentwurf (Drucksachen-Nr.:124/2005)
nach Auffassung der Fraktion einer verbindlichen, konkreten
Maßnahmeneinleitungsformulierung in Verbindung mit einer klaren
Zielvorgabe bedarf. Daher legt die Fraktion den entsprechenden
Änderungsantrag vor und bittet die Kreistagsmitglieder um Zustimmung.
Durch den Kreistag war bereits 1997 zum Ausdruck gebracht worden, dass
der Abbau der Braunkohle in der Region Lübtheen nicht befürwortet wird.
Seit 1997 hat die MIBRAG das Recht, auf dem Gebiet des
Truppenübungsplatzes Lübtheen hydrogeologische Untersuchungen
durchzuführen (6 Bohrungen). Diese Genehmigung läuft am 31.12.2005 aus
und wird nach dem jetzigen Stand der Informationen voraussichtlich nicht
verlängert.
Diese Versagung verhindert aber nicht, dass neue Erkundungsanträge mit
einer anderen Zielstellung gestellt werden können.
Auf der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und ländlichen Raum
am 22.11.2005 wurde auf die Schaffung harter, planungsrechtlicher
Faktoren hingewiesen, um wirksam einen möglichen Abbau der Kohle zu
verhindern. Dabei ist eine bloße Willensbekundung nicht ausreichend,
sondern nur die klare Formulierung planerischer Entwicklungsziele. Dies
ist notwendig, um den Menschen der Region Lübtheen wieder eine klare
Perspektive der Entwicklung ihrer Region aufzuzeigen. Niemand weiß zum
Zeitpunkt, wie lange der Truppenübungsplatz in seiner jetzigen Form noch
bestehen bleibt. Solange die Bundeswehr noch Eigentümer des Gebietes
ist, gibt es für den Landkreis Ludwigslust keine rechtlichen
Möglichkeiten, Erkundungen - welcher Art auch immer - zu verhindern.
Daher ist es ein Erfordernis, ein planrechtlich verbindliches
Entwicklungsziel für die Region festzuschreiben. Ein Schreiben bzw. die
Einbindung des Verteidigungsministeriums wird für sinnvoll und
zweckmäßig erachtet und kann den Prozess nur unterstützen.
Auf dem Gebiet des Truppenübungsplatzes befindet sich die größte,
zusammenhängende Offenlandschaft Europas und ist somit ein einmaliges
Naturdenkmal, welches durch den Kohleabbau unwiderruflich zerstört
werden würde. Die Nutzung des Gebietes durch die Bundeswehr ist nicht
schädlich.
Herr Zimmermann stellt fest, dass breiter
Konsens für die Beschlussfassung vorhanden ist. Deshalb wird es
möglicherweise nicht für erforderlich gehalten, weitere Ergänzungen in
die Beschlussvorlage einzubringen. Es handelt sich um Sachverhalte, bei
denen sich aus der Zuständigkeit über den Landkreis hinaus eine
Selbstverständlichkeit der Weiterleitung an Betroffene ergibt. Das
könnte mit einer Bestätigung im Protokoll abgesichert werden.
Die Widerstände gegen den Abbau der Braunkohle sollten so weit wie
möglich ausgebaut werden. Die im Beschluss enthaltenen Hinweise auf das
Raumordnungsverfahren hält der Redner außerordentlich von Bedeutung
sowie auch die Einarbeitung des Änderungsantrages der PDS.
Den Kreistagsmitgliedern wurde auch eine
Stellungnahme der Stadt
Lübtheen zur Sitzung übergeben, auf die Frau
Lindenau in ihrem Diskussionsbeitrag Bezug nahm.
Erläutert wurde zunächst, warum sich die Anstrengungen nicht nur auf das
Ziel der Verhinderung des Kohleabbaus, sondern bereits auch schon auf
Einstellung und Ablehnung der Erkundungsarbeiten richten.
Dem Bundesverteidigungsministerium wird in diesem Prozess eine
entscheidende Rolle beigemessen. Dargelegt wurde, wie es im Jahre 1997
mit politischem Druck und Erlaubnis des Verteidigungsministerium dazu
kam, dass das Unternehmen MIBRAG das Gebiet betreten durfte. Seinerzeit
wurde von Vertretern des Unternehmens geäußert, dass ein Kohleabbau
nicht erfolgt, wenn dieser vor Ort nicht gewünscht ist.
Frau Lindenau zeigte sich verwundert über einen Brief an den Landrat,
den sie gleichen Inhalts am Montag (5.12.2005) von der MIBRAG erhalten
hat. Der Brief enthält mit einer Ausnahme Fragen, die Lübtheens
Bürgermeisterin bereits im September an die MIBRAG gerichtet hatte. Die
nicht beantwortete Frage wurde wie folgt zitiert:
Würden Sie mir bitte
mitteilen, ob sie die Probebohrungen auch gegen den Willen der
politischen Entscheidungsträger unserer Region, des LK LWL und des
Landes M-V fortsetzen werden oder erwägen Sie angesichts dieses massiven
Widerstandes auch die Möglichkeit einer Einstellung aller weiteren
Aktivitäten?
Seitens der MIBRAG besteht die Absicht, den Hauptbetriebsplan im 2.
Halbjahr des Jahres 2006 zu stellen. Mit Genugtuung wurde daher die
Pressemitteilung in der SVZ zur Entscheidung der Landesregierung
begrüßt. Es besteht die Hoffnung, dass das Bergamt ebenfalls im
politischen Sinne der Landesregierung entscheidet (und sich nicht so
darstellt wie am 22. 11. 2005 in Lübtheen). Die MIBRAG geht nicht davon
aus, dass das Aufsuchungsbegehren abgelehnt wird (kommt deutlich in dem
Brief zum Ausdruck).
Ein entsprechender Beschluss der Stadtvertretung Lübtheen vom 01.12.2005
ist dem Bundesverteidigungsministerium sowie der Landesregierung bereits
zugeleitet worden.
Frau Lindenau bat, die Anträge zu unterstützen und zuzustimmen, um den
Kohleabbau in der Region zu verhindern.
Bevor dem Landrat auf sein Verlangen noch das Wort
erteilt wurde, stellte Herr Petters in Anbetracht der
fortgeschrittenen Zeit den Antrag auf ein Ende der Debatte und
Abstimmung der Vorlage, zu der sich die Fraktionen geäußert hatten.
Der Landrat verwies darauf, sich hinsichtlich
politischer Erklärungen keinem Trugschluss hinzugeben.
Politische Erklärungen, so die Ansicht und Aussage von Herrn
Christiansen, werden nicht weiter helfen. Selbst ein Naturschutzstatus
allein, ob auf nationalem oder EU-Recht wird in der Angelegenheit auch
nicht hilfreich sein. Nur
bei einem verbindlichen Ziel der Raumordnung, das festgeschrieben wird,
ist eine Wegwägung nicht möglich. Die Festsetzung einer
raumordnerischen Zielsetzung, durch eine Landesregierung festgestellt
und festgesetzt, ist da und kann nicht ohne weiteres abgeschafft werden.
An Herrn Petters gerichtet, äußerte Herr
Christiansen, dass der Antrag der CDU seinerzeit überstürzt
gestellt war. Es wäre ein politischer Beschluss gefasst worden, der
nicht den Erfolg gebracht hätte. Der klare Hinweis zur entscheidenden
Formulierung, den der Justiziar in der Sitzung am 22.11.2005 gegeben
hat, wäre nicht beschlossen worden. Es handelt sich um den einzigen
Punkt, mit dem rechtlich noch agiert werden kann, um einen Abbau zu
verhindern.
Landrat
Christiansen erläuterte
und begründete, warum ein politischer Beschluss nicht weiter hilft und
die rechtliche Schiene aufgebaut werden muss.
Der Landrat hofft deshalb, dass das Bergamt nicht politisch, sondern
rechtlich argumentiert. Nur auf rechtlichem Wege ist ein Weiterkommen
möglich. In erster Linie werden der Beschluss zum Punkt 3 benötigt und
die Beschlussfassung des regionalen Planungsverbandes sowie das Votum
der Landesregierung, die Festsetzung im regionalen Raumordnungsprogramm
sind die zentralen Punkte, an denen gearbeitet werden muss und wo die
Unterstützung der Landesregierung benötigt wird. Von Wichtigkeit ist,
dass getroffene Aussagen, auch nach der nächsten Landtagswahl Bestand
haben werden, denn das regionale Raumordnungsprogramm wird erst Ende
2006 zur Beschlussfassung vorliegen.
Das Vorhaben, über den regionalen Planungsverband ein Vorgutachten zu
dem TOP vorlegen können, konnte aus eigenen Kapazitäten nicht geleistet
und verwirklicht werden. In den Bereichen Naturschutz und Gewässerschutz
wurden die Probleme aufgezeigt, die von vorliegenden Gutachten der
Firmengruppe Hartinger sowie einer Vorstudie des Institutes Fresenius
bestätigt wurden. Weitergehende Ausführungen sind im regionalen
Raumordnungsprogramm.
Seitens der Kreisverwaltung werden alle zu Beteiligenden und zuständigen
Bundestagsabgeordneten angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Durch
die Bundestagsabgeordneten sollte Einfluss auf den Verteidigungsminister
genommen werden, um zu erwirken, dass durch die Bundeswehr die Nutzung
des Geländes versagt wird, ohne bis zur Aufgabe des Truppenübungsplatzes
Lübtheen zu warten.
Vom Landrat wurde positiv bewertet, dass es zu einer
breiten Übereinstimmung kommt. Es wurde der Hoffnung Ausdruck verliehen,
besonders gegenüber den vielen BürgerInnen, die sich in verschiedenen
Bürgerinitiativen engagiert haben, ehrlich zu bleiben.
Es folgte die Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag
von Herrn Petters, die Debatte zu beenden und abzustimmen. Dem Antrag
wurde mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen sowie einer
Stimmenthaltung zugestimmt.
Kreistagspräsidentin Frau Friemann-Jennert
unterbreitete den Vorschlag, die vorliegenden 3 Anträge zu einem
gemeinsamen Antrag zusammenzufassen und gemeinsam abzustimmen. Dazu
bestand das Einverständnis der Fraktionen.
Der Mitglieder des Kreistages beschlossen einstimmig:
- Der Landkreis Ludwigslust lehnt eine weitere
Erkundung und den Abbau der Diatomeenkohle (Braunkohle) im
Aufsuchungsfeld Lübtheen ab.
- Im Zuge formeller Planungen und deren Beteiligungen
wird der Landkreis Ludwigslust unabhängig von den Ergebnissen der
derzeitigen Erkundungen eine Beibehaltung der derzeitigen Nutzung des
Gebietes als Truppenübungsplatz favorisieren. Der Landkreis ergreift
sofort alle notwendigen Maßnahmen, um die für das Gebiet geltenden
nationalen und europäischen Schutzkategorie des Natur- und
Landschaftsschutzes durchzusetzen bzw. durchsetzen zu lassen.
- Für die Fortschreibung des Regionalen
Raumordnungsprogramms fordert der Landkreis Ludwigslust den Regionalen
Planungsverband auf, die zukünftige Nutzung des Gebietes im Rahmen der
Ziele des Naturparks Elbetal zu entwickeln und als Vorranggebiet für
die Entwicklung für Naturschutz- und Landschaftspflege
festzuschreiben.
- Die Kreistagspräsidentin wird gebeten, den Beschluss
der Präsidentin des Landtages mit der Bitte um Unterstützung und
Unterrichtung der Ausschüsse des Landtages zu übermitteln.
Der Landrat wird gebeten, den Beschluss dem Ministerpräsidenten
des Landes mit der Bitte zuzuleiten, alle Aktivitäten des Landkreises
zur Verhinderung eines Braunkohlenabbaus zu unterstützen und innerhalb
der Landesregierung ebenfalls eine Beschlussfassung gegen den
Braunkohleabbau bei Lübtheen herbeizuführen.
- Der Landrat wird beauftragt, den
Verteidigungsminister zu ersuchen, dass der Umfang der Vereinbarungen
zwischen der Bundeswehr und der MIBRAG über die Erkundungen auf dem
Truppenübungsplatz Lübtheen nicht ausgeweitet und über den 31.12.2005
hinaus verlängert werden, so dass eine weitere Erlaubnis für
Erkundungsmaßnahmen nicht erteilt werden kann.
Der Landrat wird beauftragt, eine aktive und qualifizierte
Unterstützung durch die Landesregierung (Kabinettsbeschluss)
einzufordern.
Drucksachen-Nr. 124/2005



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